Hinweis zur Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Vom 1. April bis 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde

Hinweis zur Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen

Bitte beachten Sie, dass in der freien Landschaft in Niedersachsen vom 1. April bis 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde gemäß des § 33 NWaldLG besteht. Dies dient dem Schutz von Wildtieren während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Achten Sie darauf, dass Ihr Hund in diesen Zeiten angeleint ist. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihren Beitrag zum Naturschutz!