Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Helmstedt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung für Geflügelhalter ab 50 Tieren

Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Helmstedt

Aufgrund der stark zunehmenden Infektionen von Wildvögeln mit der Vogelgrippe hat der Landkreis Helmstedt eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach gilt für alle Geflügelhalter mit mehr als 50 Tieren eine Stallpflicht.

Die Allgemeinverfügung kann hier im Wortlaut als PDF eingesehen werden.