Aufgrund der Unvereinbarkeit der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes „Großes Bruch“ mit dem Großteil der geplanten Flächen aus der 14. Flächennutzungsplan Änderung in Söllingen/Jerxheim wurde diese in 14a. und 14b. aufgeteilt.
>>Bekanntmachung<<