Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig hat am 11.06.2026 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum zweiten Entwurf des Sachlichen Teilprogramms Windenergie (STPW) 2026 für den Großraum Braunschweig gefasst.
Mit dieser Planung verbunden ist es erforderlich, die bestehenden Festlegungen zur Windenergienutzung aufzuheben und Festlegungen im RROP 2008, die den im STPW geplanten Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie entgegenstehen, ebenfalls aufzuheben bzw. zu ändern.
Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im digitalen Amtsblatt des Regionalverbands Großraum Braunschweig wird am 12.08.2026 das formelle Verfahren eingeleitet.
Alle Informationen zur Aufhebung der 1. Änderung RROP 2008 und 2. Änderung des RROP 2008 entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Regionalverbands Großraum Braunschweig:
https://www.regionalverband-braunschweig.de/amtsblatt-bekanntmachung.