Update 2:
16. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Heeseberg – Verlängerung der Veröffentlichungs- und Stellungnahmefrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Samtgemeinde Heeseberg hat beschlossen, die Veröffentlichungs- und Stellungnahmefrist im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Sonderbauflächen Windenergie/Beschleunigungsgebiete) zu verlängern.
Die Planunterlagen sind weiterhin auf der Internetseite der Samtgemeinde Heeseberg veröffentlicht und können darüber hinaus während der Dienststunden im Rathaus eingesehen werden.
Stellungnahmen können nun bis einschließlich
07. August 2026
abgegeben werden.
Die Verlängerung der Veröffentlichungs- und Stellungnahmefrist erfolgt im Interesse einer möglichst umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierdurch wird allen Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Gelegenheit gegeben, die umfangreichen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen in das Verfahren einzubringen.
Im Übrigen bleiben die Inhalte der ursprünglichen Bekanntmachung unverändert.
Update1:
Aufgrund eines technischen Problems muss die bereits erfolgte Bekanntmachung erneut erfolgen. Auf den neuen Zeitraum wird hingewiesen.
Die Samtgemeinde Heeseberg führt die öffentliche Auslegung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans durch. Der Rat der Samtgemeinde hatte dem Entwurf und der Begründung in seiner Sitzung am 10. März 2026 zugestimmt.
Mit der Änderung sollen Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan angepasst und neue Flächen für Windenergieanlagen im Samtgemeindegebiet ausgewiesen werden. Betroffen sind Flächen in den Außenbereichen der Gemeinden Beierstedt, Gevensleben und Söllingen sowie in den Ortsteilen Dobbeln/Twieflingen und Ingeleben.
Die Unterlagen liegen vom 15. Juni bis einschließlich 20. Juli 2026 in der Verwaltung an der Helmstedter Straße 17 in Jerxheim aus. Zusätzlich sind sie über die Internetseite der Samtgemeinde Heeseberg abrufbar. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben oder elektronisch übermittelt werden.
Zu den verfügbaren umweltbezogenen Informationen zählen unter anderem ein Umweltbericht, Gutachten zu Vögeln, Fledermäusen und Feldhamstern sowie Stellungnahmen zu Natur-, Boden- und Denkmalschutz.